Kommission Verlässlicher Generationenvertrag übergibt ihren Bericht

Am heutigen Tag hat die Kommission Verlässlicher Generationenvertrag ihren Bericht veröffentlicht. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen erfolgte die Übergabe nicht physisch, sondern virtuell: Hierzu hat sich die Kommission unter Vorsitz von Gabriele Lösekrug-Möller und Karl Schiewerling mit Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, und Dr. Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramts, als Stellvertreter der Bundesregierung in einer Telefonkonferenz zusammengefunden, in der die Ergebnisse vorgestellt wurden.
Die Kommission legt in ihrem Bericht Leitgedanken für eine zukunftsfeste und gerechte Ausgestaltung der Alterssicherungssysteme in Deutschland über das Jahr 2025 hinweg vor. Der Vorsitzende Karl Schiewerling erklärt: „Diese Leitgedanken spiegeln die Diskussion in der Kommission wider. Sie waren Richtschnur für unsere Empfehlungen. Und sie können auch Richtschnur für künftige Alterssicherungspolitik sein.”
Der Bericht zeigt Handlungsoptionen für die gesetzliche Rentenversicherung auf und setzt dabei Grenzen, um einseitige Belastungen zu verhindern.
Langfristige Vorhersagen zur Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich von Unsicherheiten geprägt, die mit der Länge des Projektionszeitraums steigen – etwa durch noch unbekannte ökonomische Rahmenbedingungen oder unvorhersehbare Krisen. Vor diesem Hintergrund sieht die Kommission in einem verbindlichen Regelwerk und klar definierten Prozessen eine Lösung, um Verlässlichkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung zu gewährleisten.

Langfristig sollen Gestaltungsspielräume definiert werden. Entscheidungen sollen für überschaubare Zeiträume getroffen werden – unter Zugrundelegung der jeweils aktuellen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung dieses Regelwerks. Sowohl Beitragszahlerinnen und Beitragszahler als auch Rentnerinnen und Rentner sollen in Zukunft darauf vertrauen können, vor finanzieller Überforderung geschützt zu werden.
Hierfür empfiehlt die Kommission einen neuen Dreiklang beim Sicherungsversprechen der Rente und der Höhe der Beiträge. Dieser Dreiklang besteht aus :
1. gesetzlich verbindlichen Haltelinien für das Rentenniveau und den Beitragssatz für einen Zeitraum von jeweils sieben Jahren,
2. gesetzlich perspektivischen Haltelinien für einen Zeitraum von jeweils 15 Jahren und
3. neuen sozialstaatlichen Bezugsgrößen im Rentenversicherungsbericht.

Bericht der Rentenkommission

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